Was bei Ferienjobs zu beachten ist
Viele Unternehmern aus unterschiedlichen Branchen ermöglichen Schüler während der Ferienzeit einen Job ausüben zu können. Aus unternehmerischer Sicht oft nicht nur eine gut gemeinte Geste gegenüber dem Schüler, sondern oft ein Muss, da viele der Arbeitnehmer in den Urlaub gehen und der Betrieb nur durch die Mitarbeit des Schülers reibungslos aufrechterhalten werden kann.
Woher bekommt man Ferienjobs?
Möglichkeiten gibt es zahlreiche – zum Beispiel in den Stellenausschreibungen von Zeitungen, an schwarzen Brettern von größeren Märkten oder in den Schaufenstern von Läden in der Stadt, sowie teilweise von Bekannten und Verwandten, die den einen oder anderen Arbeitgeber kennen und so die Chance die Stelle zu erhalten sogar noch verstärken. Wer eine Arbeit sucht für kurze Zeit, hat große Chancen am Stellenmarkt. Idealerweise sucht sich der Schüler ein Arbeitsumfeld das im Spaß und Freude bereitet oder vielleicht schon mit dem Blickpunkt später dort eine Lehre zu beginnen.
Der pädagogische Zusammenhang zwischen Ferienjob und Schüler
Aus pädagogischer Sicht ist ein Ferienjob auch immer ein einschneidendes Erlebnis im Leben, da die Schüler lange bevor sie ins Berufsleben eintreten Erfahrungen bzgl. der Arbeit, der Arbeitszeit und der sozialen Kommunikation zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern hautnah erleben können. Des Weiteren spielt auch der Lohn den sie für die getane Arbeit bekommen eine große Rolle, man schätzt den eigen Verdienst mehr wie das Taschengeld, das es monatlich von den Eltern gibt. Die Erwägung für einen Ferienjob ist für viele Schüler auch ein finanzieller Anreiz, um sich teure Dinge zu leisten, wie Telefon, Fernseher, PC oder Spielekonsole. Der Ferienjob fordert vom Schüler sowohl Pünktlichkeit wie auch Verantwortungsbewusstsein für die auszuübende Tätigkeit – ein positiver Lernfaktor fürs spätere Berufsleben. Es werden positive wie auch negative Einflüsse gesammelt quasi Erfahrungen die nie schaden, sondern im Leben später oft zum großen Nutzen werden. Den einzigen Nachteil den ein Ferienjob mit sich bringt ist die Tatsache, dass der Schüler die Zeit der Ferien nicht für seine Erholung nutzt, die er oftmals anhand des Leistungsdrucks in der Schule dringend benötigte. Mehr dazu gibt es hier.
Die gesetzlichen Vorgaben beim Ferienjob für Schüler
Der Schüler, der in den Ferien einen Job annimmt, kann sein Geld das er verdient größtenteils ganz kassieren und bei der Verdienstgrenze für den Ferienjob gibt es vom Gesetzgeber aus keine Grenze nach oben. Dennoch müssen Eltern aufpassen, dass der Kinderfreibetrag bei der Steuer und beim Kindergeld nicht überzogen wird. Wird die Höhe überschritten so ist die Zahlung von Steuern fällig und ähnlich ist es beim Kindergeld, da kann es durchaus vorkommen, dass Beiträge zurückgezahlt werden müssen. Auch die Unterhaltshöhe bleibt bei getrennten Elternpaaren davon nicht verschont.
Schüler zwischen 13 und 14 Jahren gelten als Kinder nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Erlaubt wird den Schüler gegen eine Bezahlung zu arbeiten, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Grundsätzlich müssen Eltern ihre Zustimmung geben und es darf nur eine einfache Tätigkeit ausgeübt, wie Nachhilfestunden geben, Rasen mähen, Einkaufen für Nachbarn oder Werbeprospekte verteilen werden zwischen 8 und 18 Uhr während der Woche.
Bei dem Schüler ab dem 15. Lebensjahr sieht es schon anders aus. Er darf eine Vollzeitstelle annehmen. Dennoch darf eine 5 Tage Woche mit täglich 8 Stunden und 40 Wochenstunden gesamt nicht überschritten werden. Zwischen der Arbeitszeit muss dem Schüler eine 12-stündige Ruhezeit gewährt werden. Des Weiteren besagt der Gesetzgeber, dass Schüler zwischen 15 und 17 Jahren darf eine Tätigkeit die zwischen 6- und 20 Uhr liegt ausführen. Ferienjobbern steht bei einer 4,5 – 6-stündigen Arbeitszeit eine 30 Minuten Ruhepause zu – bei 8 Stunden sogar 60 Minuten. An Samstagen oder Sonntagen wie auch Feiertagen dürfen Schüler nicht beschäftigt werden.
Für die Gastronomie oder in Klinken gibt es Ausnahmen, die jedoch auch strenge Regeln ihrer Branche mit dem Umgang von Schülern zu beachten haben. Schüler dürfen nur an 2 Samstagen und 2 Sonntagen arbeiten.